Gebührenordnung

  1. Die Gebühren werden vom Vereinsvorstand festgesetzt. Für Wurf- und Einzeleintragungen werden folgende Gebühren festgesetzt:
  2. Einzeleintragung: € 35,-
    Wurfeintragung pro Welpe: € 35,-
    Druckkosten pro Ahnentafel: € 27,-
    Für jedes neu geworbene Clubmitglied wird dem Züchter die halbe Eintragungsgebühr refundiert, sobald das neue Clubmitglied den Mitgliedsbeitrag einbezahlt hat.
  3. Für Eintragungen ins B-Blatt kann je nach Anlassfall die Eintragungsgebühr bis zu einem Dreifachen der Normalgebühr erhöht werden.
  4. Für Registereintragungen wird die doppelte Eintragungsgebühr verrechnet.
  5. Nichtmitgliedern wird jeweils das Doppelte (EE 70,-, Wurf A-Papiere 70,- plus Druckkosten/Welpe, Wurf B-Blatt bis 210,- plus Druckkosten/Welpe) verrechnet.
  6. Die Kosten der Wurfabnahme hat der Züchter zu tragen. Diese belaufen sich bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen Pauschal € 100.- und im Falle von unvollständigen Unterlagen Pauschal € 150,-. Der Betrag ist im Zuge der Wurfabnahme bar zu entrichten. Dieser Betrag deckt alle Aufwendungen des Wurfabnehmers ab. In begründeten Einzelfällen kann  der Vorstand eine Erhöhung dieser Pauschale beschließen.
  7. Für die Körung wird von Nichtmitgliedern eine Gebühr von € 35.- eingehoben. Diese Gebühr wird außerdem beim 2. Antreten zur Körung fällig. In diesem Fall hätten Nichtmitglieder € 70.- zu entrichten.

Muthmannsdorf, am 20. Juni.2020                                                                                                                          Der Vorstand